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Beilegung von Streitigkeiten aus öffentlichen Vergabeverträgen durch Schiedsgerichtsbarkeit

Wie im Amtsblatt vom 30. Dezember 2017 (Nr. 30286) veröffentlicht, ist es nun möglich, zur Beilegung von Streitigkeiten aus den gemäß dem Gesetz über öffentliche Vergabeverträge geschlossenen Vereinbarungen anstelle der türkischen Staatsgerichte die Schiedsgerichtsbarkeit zu wählen, um die Wahl der Schiedsgerichtsbarkeit zu fördern.

Zuvor hatten die öffentlichen Behörden mit dem Rundschreiben des Ministerpräsidenten vom 19. November 2016, veröffentlicht im Amtsblatt, empfohlen, die Schiedsgerichtsbarkeit des Istanbuler Schiedszentrums (ISTAC) als Streitbeilegungsmechanismus zu wählen.

Demnach wird in von öffentlichen Behörden geschlossenen Vereinbarungen, wenn Schiedsgerichtsbarkeit gewählt wird und die jeweilige Streitigkeit ein Auslandsbezug aufweist, diese durch Wahl entweder der Schiedsgerichtsordnung des Istanbuler Schiedszentrums oder der Bestimmungen des Internationalen Schiedsrechtsgesetzes entschieden. Bei Streitigkeiten ohne Auslandsbezug finden die Regeln des Istanbuler Schiedszentrums Anwendung.

Daher können neben lokalen Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen, internationale Investoren ihre Streitigkeiten aus öffentlichen Vergabeverträgen mit öffentlichen Institutionen nun vor dem Istanbuler Schiedszentrum beilegen.

Infolgedessen haben öffentliche Behörden anerkannt, dass die ISTAC-Schiedsgerichtsbarkeit eine effizientere und schnellere Option ist. Es ist ratsam, Schiedsklauseln sowohl in Vereinbarungen zwischen Unternehmen des Privatsektors als auch in öffentlichen Vergabeverträgen im Zusammenhang mit Investitionen und Projekten in der Türkei aufzunehmen.

1 https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2016/11/20161119-5.pdf

2 https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2017/12/20171230M1.htm

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Rechtsanwalt Dr. Ata TORUN – ata.torun@hansu.av.tr

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