Omer Faruk HANSU ist Gründer und Managing Partner der Hansu Rechtsanwaltskanzlei. Er leitet sämtliche inländischen Tätigkeiten unserer Kanzlei in der Türkei.
Er erbringt Rechtsberatung für lokale und internationale Mandanten in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilien- und Baurecht, Immaterialgüterrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, IT- und E-Commerce-Recht sowie Streitbeilegungsverfahren.
Omer Faruk HANSU berät bei der Konzeption, Finanzierung und Umsetzung groß angelegter Projekte sowie in deren Folgephasen, in denen nationale und internationale Investoren und Unternehmer beteiligt sind. Insbesondere berät er zur rechtlichen Infrastruktur und Durchführung von Strukturen wie Joint Ventures, Konsortien und projektspezifischen Sondergesellschaften, die in multilateralen und groß angelegten Projekten erforderlich sind.
In diesem Zusammenhang ist er für die Ausarbeitung von Geheimhaltungsvereinbarungen, Absichtserklärungen, Due-Diligence-Berichten, Steuerplanung, Post-Acquisition-Integration und Reorganisation nach Anteilsübertragungen, Beilegung von M&A-bezogenen Streitigkeiten sowie Prüfung, Ausarbeitung und Verhandlung von Escrow-Vereinbarungen verantwortlich.
Omer Faruk HANSU berät lokale und internationale Mandanten im Bereich Immobilien- und Baurecht, insbesondere bei der projektorientierten Entwicklung (beispielsweise Verkauf/Vermietung) öffentlicher (staatlicher oder kommunaler) und Stiftungsgrundstücke – sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privaten Projektentwicklern – im Rahmen der Phasen Ausschreibung, Entwicklung, Bau und Betrieb. Bisher hat er Rechtsberatung bei der Schaffung der rechtlichen Infrastruktur von Einkaufszentren, Hotels, Universitäten, Krankenhäusern und anderen groß angelegten und Mehrzweck-Immobilieninvestitionen erbracht. Er verfügt zudem über umfassende Erfahrung bei der Begründung und rechtlichen Umsetzung von Nießbrauchsrechten und sonstigen dinglichen Rechten und berät unsere Mandanten bei der Ausarbeitung von Verwaltungsplänen.
Im Bereich Immobilien- und Baurecht verfügt er über erhebliche Erfahrung in folgenden Angelegenheiten, einschließlich:
- Ausarbeitung, Prüfung und Verhandlung von Immobilienkauf-, -verkaufs- und Mietverträgen
- Ausarbeitung und Prüfung von Bauverträgen gegen Grundstücksanteil sowie Bauverträgen gegen Umsatzbeteiligung
- Koordination und Steuerung von Baugenehmigungsverfahren und sonstigen Verwaltungsverfahren
- Entwicklung von Stadtumbauprojekten
- Schaffung der rechtlichen Infrastruktur von Energie-, Tourismus-, Gesundheits-, Bildungs- und Verkehrsprojekten auf Basis des Build-Operate-Transfer-Modells, Ausarbeitung und Prüfung sämtlicher einschlägiger Verträge
Er erbringt zudem Rechtsberatung zu gewerblichen Immobilienprojekten, Projektfinanzierung, rechtlicher Compliance sowie zur Ausarbeitung, Prüfung und Verhandlung von Architekturprojektverträgen sowie Marketing-, Verkaufs- und Mietverträgen.
Mit seiner umfassenden Kenntnis und Erfahrung im Bereich Immobilienrecht vertritt er unsere Mandanten bei der Verfolgung und Steuerung von Streitigkeiten aus Bebauungsplänen und -änderungen, Parzellierungsverfahren, Rechtsmitteln gegen Baustopps und Abbruchverfahren, Streitigkeiten aus Schutzgebieten sowie Anfechtung von Bebauungsmaßnahmen.
Als Experte für Enteignungsangelegenheiten erbringt Omer Faruk HANSU umfassende Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Erlass von Enteignungsbeschlüssen im öffentlichen Interesse
- Entwicklung von Projekten (Organisierte Industriezone, Freihandelszone, Industriezone, Technologiezone, Energiezone) gemäß dem Enteignungsbeschluss im öffentlichen Interesse
- Vertretung vor der Einigungskommission hinsichtlich des von der Wertermittlungskommission festgesetzten Entschädigungsbetrags
- Feststellung, Eintragung, Erhöhung und Rücknahme des Enteignungswerts, Verfolgung und Steuerung entsprechender Klagen
- Enteignung ohne formelles Verfahren und Klagen auf angemessene Entschädigung
Bei öffentlichen Ausschreibungen erbringt er Rechtsberatung bei der Ausarbeitung erforderlicher Verträge, Teilnahme an Ausschreibungen, Anfechtung von Vergaben, Untersuchungen und Vertretung in daraus resultierenden Streitigkeiten. Er ist zudem auf die Entwicklung von Stadtumbauprojekten im Rahmen des Gemeindegesetzes spezialisiert und vertritt unsere Mandanten in daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten.
Omer Faruk HANSU verfügt über umfassende Expertise im Energierecht, im Recht natürlicher Ressourcen (Wasser- und Geothermie), im Erdölrecht, im Bergbaurecht und vertritt Mandanten gegenüber Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, einschließlich der Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA/EPDK) und der Generaldirektion für Bergbauangelegenheiten, bei Lizenzanträgen und der Aufhebung administrativer Sanktionen. In diesem Zusammenhang verfügt er über umfassende Erfahrung und Branchenkenntnis in der Entwicklung von Energieprojekten und hat internationale Mandanten in deren Ausschreibungsverfahren beraten, einschließlich der Erstellung von Due-Diligence-Berichten.
Seine anwaltliche Tätigkeit im Energierecht umfasst:
- Entwicklung und Finanzierung groß angelegter Energie-, Bergbau- und Infrastrukturprojekte
- Rechtliche Due-Diligence-Berichte für Kraftwerksprojekte, Unternehmenstransaktionen und Investitionen
- Genehmigungs- und Lizenzanträge für den Bau erneuerbarer Energieanlagen wie Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke
- Gründung von Energieunternehmen, Erwerb von Energieprojekten und -gesellschaften
- Ausarbeitung, Prüfung und Verhandlung strategischer Partnerschaften, Kooperationen, Joint Ventures, Konsortien, Franchise- und exklusiven Distributionsverträge sowie Bohr- und Sanierungsverträge
- Erstellung rechtlicher Bewertungsgutachten für internationale Mandanten in Privatisierungsausschreibungen sowie Verfolgung und Steuerung des Ausschreibungsverfahrens
- Einholung des Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts (UVP/EIA) sowie Verfolgung und Steuerung von Klagen gegen den UVP-Bericht
- Beilegung von Streitigkeiten aus Entschädigungen in Privatisierungs-, Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
Omer Faruk HANSU vertritt sowohl private Unternehmer als auch öffentliche Institutionen und Organisationen in den Gründungsphasen von Sonderzonen und Strukturen im Zusammenhang mit dem Recht organisierter Industriegebiete, Enteignungsrecht, Hafenrecht, Industrierecht und Umweltrecht. Er hat Rechtsberatung für organisierte Industrie- und Technologiezonen in sämtlichen Phasen von der Gründung bis zur Inbetriebnahme sowie bei allen nachfolgenden operativen Transaktionen einschließlich Genehmigungs- und Lizenzanträgen erbracht.
Omer Faruk HANSU ist Patent- und Markenanwalt. In diesem Zusammenhang ist er auf die Beratung lokaler und internationaler Unternehmen bei Registrierung und Schutz von Marken, Designs, Patenten, Gebrauchsmustern und traditionellen Produktbezeichnungen sowie auf die Ausarbeitung und Prüfung von Lizenzverträgen, Vereinbarungen über die Übertragung finanzieller Rechte, Know-how- und Technologietransferverträgen spezialisiert. Er vertritt unsere Mandanten in Internet-Domain-Streitigkeiten und unlauterem Wettbewerb und tritt vor den Gerichten für geistiges und gewerbliches Eigentum sowie den Obersten Gerichtshöfen auf.
Darüber hinaus vertritt er mit seiner langjährigen Erfahrung lokale und internationale Mandanten in Streitigkeiten aus dem Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern. In diesem Zusammenhang erbringt er umfassende Rechtsberatung zu sämtlichen Angelegenheiten, einschließlich:
- Anträge auf Anfechtung von Entscheidungen der Regionalausschüsse für Denkmalschutz und Verfolgung der gerichtlichen Verfahren
- Anträge auf Anfechtung von Entscheidungen der Regionalausschüsse für Naturschutz und das gerichtliche Verfahren
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Naturschutzgebieten und archäologischen Stätten
Er bietet lokalen und internationalen Mandanten aus einem breiten Spektrum von Branchen – darunter Lebensmittel, Kosmetik, Haushaltswaren, Energie, Bau, Gesundheit und Medizinprodukte, Erdöl und Mineralöl – umfassende Beratung zu Steuerprüfungen und Steuervergleichen im Bereich Außenhandels- und Zollrecht. Er vertritt private Unternehmen in Steuerstreitigkeiten und berät zu komplexen Rechtsfragen, die im Rahmen von Import- und Exportgeschäften entstehen.
Darüber hinaus berät Omer Faruk HANSU zur Entwicklung von Gesundheitsprojekten einschließlich Krankenhäusern, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen und unterstützt unsere Mandanten bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Joint-Venture-, Bau-, Miet- und Nießbrauchsverträgen im Gesundheitssektor sowie bei Genehmigungs- und Lizenzverfahren, Verfolgung und Teilnahme an Beschaffungsausschreibungen für Arzneimittel, Medizinprodukte und medizinische Ausrüstung.
Er vertritt unsere Mandanten zudem vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten, einschließlich des Istanbuler Schiedszentrums. Er berät internationale Mandanten ferner zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichts- und Schiedssprüche.