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Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisverfahren in der Türkei

Aufgrund ihrer geografischen und strategischen Lage sowie ihrer schnell wachsenden und sich entwickelnden Wirtschaft wird die Türkei von Ausländern in Bezug auf Aufenthalt und Arbeit sehr bevorzugt.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sind die erforderlichen Dokumente für Ausländer, die sich entschieden haben, sich in der Türkei niederzulassen oder in der Türkei zu arbeiten. Allgemeine Informationen zu diesen Genehmigungen finden Sie weiter unten.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Dokument, das für Ausländer erforderlich ist, die länger als die durch das Visum oder die Visumbefreiung anerkannte Dauer oder mehr als neunzig Tage bleiben dürfen. Im Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz sind die Bedingungen für Personen geregelt, die von der Aufenthaltserlaubnis befreit sind, sowie für die Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn sie die festgelegten Bedingungen erfüllen.

3. Wie erhält man eine Aufenthaltserlaubnis?

Die Aufenthaltserlaubnis erhält man durch einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Bundeslandes, in dem der Ausländer wohnen wird. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis kann vom Ausländer persönlich oder durch einen Anwalt oder gesetzlichen Vertreter des Ausländers gestellt werden. Nachdem die erforderlichen Unterlagen erstellt und dem Migrationsmanagementbeauftragten vorgelegt wurden, wird der Antrag von der Kommission bewertet. Wird dem Antrag stattgegeben, wird die Aufenthaltserlaubniskarte an die Wohnadresse des Ausländers versandt.

Vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sollte anhand des Aufenthaltsstatus des Ausländers ermittelt werden, welche Art der Aufenthaltserlaubnis am besten geeignet ist. Nach Festlegung der Art der zu beantragenden Aufenthaltserlaubnis sollten die entsprechenden Unterlagen vorbereitet werden.

Zu den Arten von Aufenthaltstiteln gehören:

Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis für Familien

Aufenthaltserlaubnis für Studierende

Langfristige Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel

Nachfolgend finden Sie Einzelheiten dazu, wer eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, die in der Türkei am häufigsten beantragte Aufenthaltserlaubnis, erhalten kann, und die Voraussetzungen für die Erlaubnis. Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass für jede der oben genannten Arten von Aufenthaltsgenehmigungen die im Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz festgelegten Bedingungen und Konditionen unterschiedlich sind und daher auch die erforderlichen Dokumente unterschiedlich sind.

Auch wenn der Grund für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erlischt oder ein anderer Grund eintritt, kann von Ausländern die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis entsprechend dem neuen Aufenthaltszweck verlangt werden.

4. Antrag auf kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Nachfolgend finden Sie die Einzelheiten, wem eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann:

Ausländer, die zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung anreisen

Ausländer, die Immobilien in der Türkei besitzen

Ausländer, die eine Handelsbeziehung oder ein Unternehmen aufbauen wollen

Ausländer, die an berufsbegleitenden Schulungsprogrammen teilnehmen

Ausländer, die zur Teilnahme an Bildungs- oder ähnlichen Programmen im Rahmen von Studentenaustauschprogrammen oder Vereinbarungen, denen die Republik Türkei beigetreten ist, einreisen

Ausländer, die zu touristischen Zwecken bleiben möchten

Ausländer, die eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, sofern sie nicht an einer Krankheit leiden, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt

Ausländer, die aufgrund eines Antrags oder einer Entscheidung von Justiz- oder Verwaltungsbehörden zum Aufenthalt in der Türkei verpflichtet sind

Ausländer, die von einer Familienaufenthaltserlaubnis in eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis wechseln

Ausländer, die an einem Bildungsprogramm, einer Forschungsarbeit, einem Praktikum oder einem Kurs bei öffentlichen Einrichtungen teilnehmen

Ausländer, die einen Türkisch-Sprachkurs besuchen

Ausländer, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eines Hochschulstudiums in der Türkei bewerben

Um eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die betreffenden Bedingungen lauten wie folgt:

Einreichung der Belege und Informationen zum Aufenthaltszweck in der Türkei

Nicht in den Anwendungsbereich des Artikels fallen, der Ausländer regelt, denen die Einreise in die Türkei gesetzlich nicht gestattet ist

Unter Wohnbedingungen zu leben, die den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen

Auf Verlangen legen Sie eine Strafregisterbescheinigung vor, die von den zuständigen Behörden des Landes ausgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben

Um Informationen über ihre Aufenthaltsadresse in der Türkei einzureichen

Nach einer neuen Verordnung der Einwanderungsbehörde können Ausländer, denen im Rahmen der touristischen Aufenthaltserlaubnis eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von maximal einem Jahr erteilt wird, ab dem 01.01.2020 keine Aufenthaltserlaubnis für denselben Zweck mehr erhalten, wenn für die Aufenthaltserlaubnis kein neuer Aufenthaltsgrund vorliegt.

Ausländische Staatsangehörige können mit einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit oder anderen zuständigen Institutionen ausgestellt wird, legal in der Türkei arbeiten. Mit anderen Worten: Für alle Ausländer, die nicht Staatsangehörige der Republik Türkei sind, muss eine Arbeitserlaubnis gemäß dem Gesetz Nr. 4817 über Arbeitserlaubnisse für Ausländer eingeholt werden. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ohne ausländische Arbeitserlaubnis stellt eine Straftat dar. Wenn dies bei den vom Ministerium für Familienarbeit und Sozialdienste durchgeführten Inspektionen festgestellt wird, werden ausländische Staatsangehörige abgeschoben und gegen den Arbeitgeber strafrechtliche Sanktionen verhängt.

6. Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine Arbeitserlaubnis erhalten möchten, beantragen zunächst eine Arbeitserlaubnis in ihrem Heimatland beim Konsulat der Republik Türkei. Das Konsulat leitet diese Anträge direkt an das Ministerium weiter. Das Ministerium bewertet die Anträge anhand der Stellungnahmen der zuständigen Behörden und erteilt Arbeitsgenehmigungen an Ausländer, deren Status als angemessen erachtet wird. Ausländer können sich für den in der vom Konsulat erhaltenen Arbeitserlaubnis angegebenen Zeitraum in der Türkei aufhalten und dort arbeiten. Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in der Türkei oder deren Arbeitgeber können sich an das Ministerium im Land wenden.

Ausländer, die über eine Arbeitserlaubnis verfügen, können innerhalb von 60 Tagen vor Ablaufdatum und in jedem Fall vor Ablauf der Arbeitserlaubnis eine Verlängerung beantragen. Anträge auf Verlängerung, die nach dem Ablaufdatum gestellt werden, werden abgelehnt.

Ordnungsgemäß gestellte Anträge werden vom Ministerium spätestens innerhalb von dreißig Tagen abgeschlossen, sofern die Unterlagen vollständig und vollständig sind. Damit Arbeitgeber Beschäftigungsmöglichkeiten für Ausländer schaffen können, müssen ausländische Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis einholen. Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen variieren je nach Tätigkeitsbereich des Ausländers.

Es ist zu beachten, dass es notwendig ist, die Unterstützung eines fachkundigen Anwalts in Anspruch zu nehmen, da die Verfahren zur Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis detailliert sind, spezifisches Fachwissen erfordern und von mehreren Kriterien abhängen.

Für weitere Informationen und Fragen:

Rechtsanwalt Ömer Faruk HANSU (omer.hansu@hansu.av.tr )

de.hansu.av.tr | +90 216 464 12 12

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Hansu Attorney Partnership erbringt Rechtsdienstleistungen für inländische und internationale Mandanten, insbesondere in den Bereichen Immobilien-, Gesellschafts-, Steuer-, Energie- und Immaterialgüterrecht. Dieser Artikel soll aktuelle Entwicklungen in der Türkei darstellen und stellt keine Rechts- oder Fachberatung dar. Leserinnen und Leser sollten sich bei konkreten Rechtsfragen an einen Rechtsanwalt wenden.