Lizenzierungsverfahren für Solarkraftwerke (SPP) im türkischen Strommarkt
1. Strommarkt in der Türkei
Die Tätigkeiten im Strommarkt sind im Elektrizitätsmarktgesetz Nr. 462 und 6446 ausführlich geregelt. In Artikel 4 des Gesetzes Nr. 6446 sind die Strommarktaktivitäten in der Türkei als Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Groß- oder Einzelhandel, Import und Export sowie Marktbetriebsaktivitäten aufgeführt. Zur koordinierten Durchführung dieser Tätigkeiten wurde die Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) mit öffentlich-rechtlicher Persönlichkeit eingerichtet, um die ihr durch das Gesetz Nr. 4628 übertragenen Aufgaben zu erfüllen und den Energiemarkt zu regulieren und zu beaufsichtigen.
Im Elektrizitätsmarktgesetz Nr. 6446 ist geregelt, dass die Tätigkeit der elektrischen Energie-„Übertragung“ ausschließlich von der Türkischen Elektrizitätsübertragungsgesellschaft (TEİAŞ) ausgeübt werden kann. Darüber hinaus ist bei der Durchführung von Strommarktoperationen grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder private Rechtsträger handelt, der Erwerb einer Lizenz obligatorisch. Aus diesen Gründen müssen private wie auch öffentliche Rechtsträger für Tätigkeiten wie Erzeugung, Verteilung, Import, Export und Handel jeglicher Art elektrischer Energie eine Lizenz von EMRA einholen.
2. Lizenzierte und unlizenzierte Solarstromerzeugung
Wenn im Solarkraftwerk eine Stromerzeugung über 1 MW geplant ist, muss eine „Erzeugungslizenz“ von EMRA eingeholt werden. Wenn hingegen eine Stromerzeugung unter 1 MW im Solarkraftwerk geplant ist, ist gesetzlich geregelt, dass ohne Lizenz und ohne Gründung einer Gesellschaft erzeugt werden kann.
3. Lizenzierte Solarstromerzeugung
Um gemäß dem Türkischen Handelsgesetzbuch eine Aktiengesellschaft oder GmbH für eine Stromerzeugung über 1 MW zu gründen, muss ein Solarstrominvestor zunächst eine Vorlizenzanmeldung durch Einreichung der Solarmessstation und des Messergebnisberichts, des Formulars mit Informationen zur Erzeugungsanlage, des Zeitplans, des Einliniendiagramms, der Karte im Maßstab 1:25000, des Eigentumsnachweises für das Projektgrundstück sowie von Dokumenten zum Nachweis des Landbesitzes und weiterer Unterlagen abschließen. Diese Anmeldung wird bekannt gemacht, und EMRA führt nach Eingang von Vorlizenzanmeldungen verschiedener Investoren für dasselbe Projektgelände eine Vorprüfung durch. Die Generaldirektion für Erneuerbare Energien (GDRE) erstellt für Antragsteller einen Technischen Bewertungs-Schlussbericht und Vorgangsakten, die von EMRA genehmigt werden. TEİAŞ führt ein Wettbewerbsverfahren durch, um den Investorenkandidaten mit den günstigsten Bedingungen zu bestimmen, und dem erfolgreichen Kandidaten wird von EMRA eine Vorlizenz erteilt. Während der Vorlizenzphase erteilt EMRA dem Investor nach Einholung der Verwaltungsgenehmigungen für die Errichtung der Anlage und Umsetzung der Bebauungspläne für die zu errichtende Anlage die Lizenz. Anschließend wird die Anlage für die Dauer der Lizenz als gewerbliches Unternehmen betrieben.
4. Unlizenzierte Solarstromerzeugung
In Artikel 14 des Elektrizitätsmarktgesetzes Nr. 6446 mit der Überschrift „Von der Lizenzpflicht befreite Tätigkeiten“ sind die Regeln und Verfahren zur Anbindung der von der Lizenzpflicht befreiten Personen oder von der Gesellschaftsgründung befreiten Personen an das System sowie Regeln und Verfahren zu Verkauf, Anmeldung und Kontrolle geregelt.
In Absatz 2 des Artikels 9 „Antrag auf Anschluss und Systemnutzung“ der Verordnung über unlizenzierte Stromerzeugung im Elektrizitätsmarkt, die gemäß Gesetz Nr. 6446 erlassen wurde, ist folgende Regelung enthalten: „…bei Anträgen für Solarenergie stellt der Netzbetreiber den Antragstellern, deren Technischer Bewertungsbericht positiv ist, ein Aufforderungsschreiben für den Anschlussvertrag aus.“
Durch das Verfahren des Energie- und Naturschutzministeriums vom 26.07.2016 und Nr. 19973, das gemäß der durch Gesetz Nr. 3154 und die Verordnung über Elektrizitätsanlagenprojekte erteilten Befugnis eingerichtet wurde, ist eine „Genehmigungstabelle“ in Kraft gesetzt worden, die die Befugnis der Institutionen und Organisationen für Projektgenehmigung, Abnahme und Protokollgenehmigungsverfahren von Elektrizitätsanlagen betrifft. Gemäß dieser Tabelle ist die Türkische Elektrizitätsverteilungsgesellschaft (TEDAŞ) für unlizenzierte Solarkraftwerke zuständig.
Um ein unlizenziertes Solarkraftwerk zu errichten, muss durch Antrag bei der Elektrizitätsverteilungsgesellschaft ein Aufforderungsschreiben erhalten werden. Anschließend wird der Genehmigungsprozess durch TEDAŞ abgeschlossen und ein Anschlussvertrag mit dem Verteilungsunternehmen (DISCOM) unterzeichnet. In der Endphase erfolgt die vorläufige Abnahme der errichteten Solaranlage durch TEDAŞ und der Abschluss eines Systemnutzungsvertrags mit dem betreffenden DISCOM. Infolge dieses Vertrags werden Tätigkeiten zum Verkauf der im unlizenzierten Solarkraftwerk erzeugten elektrischen Energie aufgenommen.
Als Hansu Law Firm haben wir Investoren, die ein lizenziertes oder unlizenziertes Solarkraftwerk errichten oder übernehmen möchten, über viele Jahre hinweg sowohl in ordentlichen Gerichten als auch in Schiedszentren Rechtsdurchsetzungs- und Prozessführungsdienstleistungen in folgenden Angelegenheiten erbracht:
Management von Investitionsprozessen im Zusammenhang mit Solarkraftwerken (SPP)/Energieprojekten,
Erstellung der Satzung und Abwicklung der Gesellschaftsregistrierung,
Management des rechtlichen Due-Diligence-Prozesses bei der Übernahme von Solarkraftwerken/Energieunternehmen, Erstellung von Anteilsübertragungs- und Gesellschaftervereinbarungen sowie Registrierung/Finalisierung der Anteilsübertragung,
Streitigkeiten sowohl mit dem Übertragenden als auch mit den öffentlichen Verwaltungen bei Solarkraftwerken/Energieprojekten.
Für weitere Informationen und Fragen:
de.hansu.av.tr | +90 216 464 12 12
© Hansu Attorney Partnership
Hansu Attorney Partnership erbringt Rechtsdienstleistungen für inländische und internationale Mandanten, insbesondere in den Bereichen Immobilien-, Gesellschafts-, Steuer-, Energie- und Immaterialgüterrecht. Dieser Artikel soll aktuelle Entwicklungen in der Türkei darstellen und stellt keine Rechts- oder Fachberatung dar. Leserinnen und Leser sollten sich bei konkreten Rechtsfragen an einen Rechtsanwalt wenden.
