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Das Zeitalter der Digitalbanken

Die „Verordnung über die Betriebsgrundsätze von Digitalbanken und Service-Model-Banking“ der Bankenaufsichts- und -regulierungsbehörde („BRSA“) wurde am 29. Dezember 2021 im Türkischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung regelt die Verfahren und Grundsätze für die Tätigkeiten filialloser Banken, die ausschließlich über elektronische Bankdienstleistungskanäle Dienstleistungen erbringen, sowie für Bankdienstleistungen, die FinTech-Unternehmen und anderen Unternehmen im Service-Modell angeboten werden.

Ab dem 1. Januar 2022 können FinTechs, Plattformen und Unternehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, elektronische Bankgeschäfte mit einer Digitalbank-Lizenz betreiben. Gemäß dieser Verordnung dürfen Digitalbanken – je nachdem, ob es sich um Einlagen- oder Teilhabebanken handelt – alle Tätigkeiten ausüben, die Kreditinstitute durchführen dürfen, sofern in der veröffentlichten Verordnung oder den einschlägigen Nebenverordnungen nichts anderes bestimmt ist.

FinTech schafft ein fortgeschrittenes Banksystem, in dem traditionelle Finanztransaktionen durch technologische Hard- und Software abgewickelt werden können, indem der Finanzsektor und der Technologiesektor kombiniert werden. Hauptziel von FinTech ist es, Finanztransaktionen schneller und praktischer durchzuführen. Dank FinTech ist es möglich, viele verschiedene Bankgeschäfte in sehr kurzer Zeit ohne Gang zur Filiale abzuwickeln.

Zusätzliche Voraussetzungen für die Gründungs- und Betriebserlaubnis von Digitalbanken

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Gründungs- und Betriebserlaubnis von Digitalbanken entsprechen den in der Verordnung über genehmigungspflichtige Geschäfte und mittelbare Beteiligungen für diese Banken festgelegten Bedingungen. Zusätzlich verlangt die neue Verordnung ein Mindesteigenkapital. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung wurde das für Digitalbanken zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erforderliche Mindesteigenkapital auf 1 Milliarde Türkische Lira festgelegt.

Digitalbanken dürfen – mit Ausnahme der Generaldirektion und der dieser untergeordneten Dienststellen – unter keiner Bezeichnung wie Korrespondenzstelle, Agentur oder Repräsentanz organisiert werden, keine physische Filiale eröffnen und die der Generaldirektion untergeordneten Dienststellen nicht entgegen ihrem Zweck als physische Filiale betreiben. Sie dürfen keine Schließfächer-, Treuhand- und Verwahrleistungen anbieten, außer solchen, die in der digitalen Umgebung erbracht werden. Digitalbanken sind jedoch verpflichtet, mindestens ein physisches Büro zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden einzurichten.

Limit für unbesicherte Verbraucherkredite

Gemäß der Verordnung darf die Summe unbesicherter Barkonsumentenkredite, die Digitalbanken einem Kunden gewähren, das Vierfache des vom Kunden angegebenen und von den Digitalbanken bestätigten durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht überschreiten; kann das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Kunden nicht ermittelt werden, darf der Betrag 10.000 Türkische Lira nicht überschreiten.

Kreditkunden von Digitalbanken können Finanzverbraucher und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein. Die Gewährung von Krediten an andere Banken und Fremdwährungskredite an Unternehmen, die über KMU-Größe hinausgehen, stellt keinen Verstoß gegen diese Verordnung dar.

Aktueller Status bestehender Banken

Banken, die eine Betriebserlaubnis erhalten haben und über physische Filialen Dienstleistungen erbringen, benötigen gemäß dieser neu eingeführten Verordnung keine gesonderte Antragstellung, wenn sie ihre Dienstleistungen teilweise oder vollständig über elektronische Bankdienstleistungskanäle erbringen möchten. In diesem Zusammenhang können diese Banken ihre physischen Filialen gemäß einem von der BRSA vorgegebenen Plan schließen.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Dr. Ata TORUN – ata.torun@hansu.av.tr

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Hansu Attorney Partnership erbringt Rechtsdienstleistungen für inländische und internationale Mandanten, insbesondere in den Bereichen Immobilien-, Gesellschafts-, Steuer-, Energie- und Immaterialgüterrecht. Dieser Artikel soll aktuelle Entwicklungen in der Türkei darstellen und stellt keine Rechts- oder Fachberatung dar. Leserinnen und Leser sollten sich bei konkreten Rechtsfragen an einen Rechtsanwalt wenden.