Omer Faruk Engel berät und vertritt inländische und internationale Unternehmen bei der Hansu Rechtsanwaltskanzlei in den Bereichen Projektfinanzierung, Energie, Kapitalmärkte, Bau- und Infrastrukturprojekte, Gesellschafts- und Handelsrecht, Vertragsrecht, Datenschutz und Streitbeilegung. Er ist Rechtsanwalt in der Türkei und Solicitor (non-practising) von England & Wales.
Einen wesentlichen Teil seiner Praxis bilden die Entwicklung und Finanzierung von Energie- und Infrastrukturprojekten. Bei Solar- und Windinvestitionen erarbeitet und verhandelt er EPC- sowie Betriebs- und Wartungsverträge, bewertet die Projektdokumentation unter Bankability-Gesichtspunkten, gestaltet die Risikoverteilung und begleitet rechtlich die Verfahren der unlizenzierten Erzeugung, des Netzanschlusses, der Abnahme und der behördlichen Genehmigungen.
In Projektfinanzierungen auf Kreditnehmer- und Sponsorenseite verfügt er über Erfahrung in der Prüfung international marktüblicher Kreditverträge und Finanzierungsbestimmungen sowie in der Gestaltung und Verhandlung von Escrow-Strukturen, Garantien und Finanzierungsvermittlungsverträgen. Zuvor war er an grenzüberschreitenden Finanzierungs- und Investitionsgeschäften im Nahen Osten, in Afrika und Europa beteiligt und hat bei der syndizierten Finanzierung internationaler Bau- und Infrastrukturprojekte Kreditverträge, Sicherheitspakete und Garantiestrukturen zusammen mit der FIDIC-Vertragsarchitektur bewertet.
In der Bau- und Projektvertragspraxis nehmen FIDIC-Standardformulare einen besonderen Platz ein. Seine Masterarbeit an der Galatasaray-Universität zu „Haftung für Verzug nach FIDIC-Verträgen“ wurde als Buch veröffentlicht. In der Praxis berät er zu Bauzeitverlängerung, Verzugsstrafen, Abnahme und Gefahrübergang, Verfügbarkeitsgarantien, Haftungshöchstgrenzen und zur vertraglichen Verteilung von Projektrisiken.
Seine kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Tätigkeit umfasst die Prüfung und Erstellung von Gründungs- und Emissionsanträgen von Investmentfonds, die Bewertung der Publizitäts- und Ad-hoc-Meldepflichten börsennotierter Gesellschaften, die Steuerung von Gesellschafterrechten und Hauptversammlungen, Vorstandsentscheidungen, Vertretungsstrukturen, Anteilsübertragungen sowie Legal Due Diligence zu Gesellschaften und Immobilien.
Im Bereich Handelsverträge erarbeitet, prüft und verhandelt er Liefer- und Fertigungs-, Beratungs- und Dienstleistungsverträge sowie zugehörige Zusatzprotokolle und konzentriert sich auf Risikoverteilung, Haftungsregime und praktikable vertragliche Mechanismen entsprechend der Struktur der Geschäftsbeziehung.
Im Datenschutz verfügt er über das von der International Association of Privacy Professionals verliehene CIPP/E-Zertifikat. Er berät Mandanten zu Compliance nach dem Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten und der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), einschließlich der Bewertung von Datenpanne-Meldungen.
In der Streitbeilegung verbindet er Risikoanalyse und vertragliche Regelungen zur Streitvermeidung bereits in der Vertragsphase mit der Vertretung von Mandanten vor Verwaltungs- und Handelsgerichten. Er berät zudem zu Strategie und Fahrplan bei Streitigkeiten aus Verträgen ausländischen Rechts, die dem ICC-Schiedsverfahren unterliegen.
Vor seinem Eintritt bei der Hansu Rechtsanwaltskanzlei war er vier Jahre als Jurist (B3) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Rahmen des Europarats tätig und prüfte insbesondere Individualbeschwerden zum Eigentumsrecht. In dieser Zeit arbeitete er an Vorgängen aus Enteignung, Banken- und Kapitalmarktregulierung sowie öffentlichen Vergabestreitigkeiten.
Engels Ansatz besteht darin, die wirtschaftlichen Ziele des Projekts, die Finanzierungsstruktur, die vertragliche Risikoverteilung sowie Regulierungs- und Streitrisiken gemeinsam zu bewerten, damit die Investition auf eine umsetzbare und bankfähige rechtliche Struktur gestellt wird.