Verfassungsgericht hebt Aufschub der Inflationsanpassung für das Geschäftsjahr 2021 auf
Die Anwendung des Übergangsartikels 33 der Abgabenordnung für den Abrechnungszeitraum 2021 wurde durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 2023/105 E. und 2023/208 K., veröffentlicht im Amtsblatt vom 16.01.2024, aufgehoben.
In der Begründung der Entscheidung wurde festgestellt, dass die Änderung zu einer Rückwirkung der Rechtsnormen in einem Ausmaß führte, das mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit unvereinbar ist.
Diese Entscheidung stellt ein günstiges Ergebnis für Steuerpflichtige dar, die die Erklärungen für das Geschäftsjahr 2021 unter Vorbehalt eingereicht haben.
Infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichts sollten Steuerpflichtige, die bei der Ermittlung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage keine Inflationsanpassung vorgenommen haben, die Vor- und Nachteile einer Maßnahme gemäß den Artikeln 116 bis 124 der Abgabenordnung abwägen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist hier verfügbar.
https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2024/01/20240116-10.pdf
