Allgemeine Durchführungsverfügung Nr. 559 zur Abgabenordnung veröffentlicht.
Mit der am 02.02.2024 im Amtsblatt Nr. 32448 veröffentlichten Verfügung wurden die Wechselkurse von Fremdwährungen ohne Marktwert bekannt gegeben.
Gemäß der Abgabenordnung sind Steuerpflichtige verpflichtet, Fremdwährungen ohne Marktwert sowie Forderungen und Verbindlichkeiten in diesen Währungen mit den in der Anlage der Verfügung Nr. 559 enthaltenen Kursen zu bewerten.
Den vollständigen Text der Allgemeinen Durchführungsverfügung Nr. 559 zur Abgabenordnung und die Wechselkurse in der Anlage können Sie über den untenstehenden Link abrufen.
https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2024/02/20240202-2.htm
