Allgemeine Durchführungsverfügung Nr. 69 zum Stempelsteuergesetz veröffentlicht.
In der am 27.01.2024 im Amtsblatt Nr. 32442 veröffentlichten Verfügung wurden Erläuterungen zur Anwendung der durch Gesetz Nr. 7491 vorgenommenen Änderung im Stempelsteuergesetz veröffentlicht.
Mit dieser Änderung ist es möglich geworden, die Stempelsteuer für den Teil des Vergabevertrags zurückzuerstatten, für den die Bestimmungen wie bei Vergabeentscheidungen nicht in Anspruch genommen werden.
Die Allgemeine Durchführungsverfügung Nr. 69 zum Stempelsteuergesetz ist hier verfügbar.
https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2024/01/20240127-6.htm
