Mindestkapital für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung erhöht
Es wurde eine gesetzliche Änderung eingeführt, um die Mindestkapitalbeträge für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu aktualisieren, die zu den in der Türkei am häufigsten gegründeten Gesellschaftsformen gehören.
Der Präsidialerlass Nr. 7887 über die Erhöhung des Mindestkapitals für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurde im Amtsblatt Nr. 32380 vom 25.11.2023 veröffentlicht und sieht Folgendes vor:
Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft wurde von 50.000,00 Türkischen Lira auf 250.000,00 Türkische Lira erhöht,
Das Mindestanfangskapital einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, die das eingetragene Kapitalsystem angenommen hat, wurde von 100.000,00 Türkischen Lira auf 500.000,00 Türkische Lira erhöht,
Das Mindestkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde von 10.000,00 Türkischen Lira auf 50.000,00 Türkische Lira erhöht.
Diese Entscheidung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 01.10.2024.
Den einschlägigen Amtsblattbeschluss zu anonymen und Kommanditgesellschaften auf Aktien können Sie hier einsehen.
