Änderung der Allgemeinen Durchführungsverfügung zur Stempelsteuer- und Gebührenbefreiung bei Export- und anderen Deviseneinkünften
Die Allgemeine Durchführungsverfügung zur Änderung der Allgemeinen Durchführungsverfügung zur Stempelsteuer- und Gebührenbefreiung bei Export- und anderen Deviseneinkünften Nr. 1 wurde am 16. Februar 2024 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Allgemeine Durchführungsverfügung wurde parallel zu den durch das Gesetz Nr. 7491 vorgenommenen Änderungen am Stempelsteuergesetz und an den Gebühren aktualisiert. Gemäß der Verfügung gelten Lieferungen und Leistungen der Hauptauftragnehmer, die den Bau der aus Fremdwährung finanzierten Investitionen des Verteidigungsministeriums, der Gendarmerie und des Küstenwachkommandos übernehmen, als andere Deviseneinkünfte.
Die Verfügung ist über den untenstehenden Link abrufbar.
https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2024/02/20240216-4.htm
